Asbest 2026

Was Betriebe jetzt wissen müssen

Zielgruppe

Geschäftsführende, Bau- und Projektleitende

Inhalt

Seit dem 20. Dezember 2025 gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung – mit direkten Auswirkungen auf Bau-, Ausbau- und Raumausstatterbetriebe, auch bei kleinsten Eingriffen in die Bausubstanz.

Die zentrale Frage ist: Was gilt eigentlich schon bei einfachen Montagearbeiten, wie das Bohren eines Lochs oder beim Entfernen von alten Bodenbelägen oder dem Anschleifen von Klebstoffresten.

Referent

KI bearbeitet

Martin Kuschel

Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Baurecht, Bauproduktenrecht, Architektenrecht

Termine

TBA

39,-

Der Seminarpreis versteht sich netto pro Person.