Seit dem 20. Dezember 2025 gelten wesentliche Änderungen der Gefahrstoffverordnung – mit direkten Auswirkungen auf Bau-, Ausbau- und Raumausstatterbetriebe, auch bei kleinsten Eingriffen in die Bausubstanz.
Die zentrale Frage ist: Was gilt eigentlich schon bei einfachen Montagearbeiten, wie das Bohren eines Lochs oder beim Entfernen von alten Bodenbelägen oder dem Anschleifen von Klebstoffresten.
Referent
Martin Kuschel
Rechtsanwalt mit Schwerpunkten Baurecht, Bauproduktenrecht, Architektenrecht
Termine
07. Juli 2026 | 10.00 - 11.30 Uhr
online Anmeldeschluss: 23. Juni 2026