Kleiner Asbestschein
Sachkundeseminar gemäß TRGS 519 Anlage 4c
Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 4c ab, welche schriftlich abgelegt wird.
Zielgruppe
Bauleitende, SiGeKo, Handwerker/innen, die insbesondere Umgang mit schwachgebundenem Asbest haben
Ihre Qualifikation nach dem Seminar
- Durchführung und Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
- Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
- Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
- Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 51
- Fachkunde nach TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sind im Lehrgang inkludiert
Themenschwerpunkte Sachkunde Lehrgang TRGS 519 Anlage 4c
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
- Verwendung von Asbest
- Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Personelle Anforderungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen: vorbereitende Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen, Arbeitsweisen, Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
- Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabe
Abschluss und Gültigkeit des Lehrgangs
- Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 4c ab, welche schriftlich abgelegt wird. Die Prüfung wird von einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich das Seminar durchgeführt wird, geleitet.
- Bei erfolgreicher Prüfung gilt der Sachkundenachweis 6 Jahre ab Prüfungsdatum. Wird innerhalb dieser Zeit ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht, verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist der Anlage 4c Lehrgang wiederholt zu besuchen.
- Die Fachkunde nach TRGS 521 sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 werden bescheinigt.
Prüfung
- Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen.
- Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird dem Teilnehmer eine Bescheinigung erteilt, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht.
Referent

Björn Koch
Geschäftsführer der LFS GmbH- Lösungen für Schadstoffe
Termine
16./17. Juni 2026 |
Harthausen
Anmeldeschluss: 18. Mai 2026
14./15. September 2026 |
Kassel
Anmeldeschluss: 14. August 2026
19./20. Oktober 2026 |
Harthausen
Anmeldeschluss: 18. September 2026
549,-
Der Seminarpreis versteht sich netto pro Person inkl. Prüfungsgebühr, Imbiss und Getränken - ohne Übernachtung.